Die EU-KI-Verordnung reguliert nach Risikoklassen: Je größer die potenzielle Wirkung auf Menschen, desto umfangreicher die Pflichten.
Verboten Inakzeptables Risiko
Von der Verordnung untersagte Praktiken: Sie lassen sich weder dokumentieren noch genehmigen, sie werden eingestellt.
Unterschwellige Manipulation, Social Scoring, biometrische Massenüberwachung.
Die Praxis einstellen oder das System umgestalten, um den verbotenen Tatbestand zu verlassen.
- Wichtige Frist
- Verboten seit dem 2. Februar 2025
- Maximales Bußgeld
- Bis zu 35 Mio. € oder 7% des weltweiten Umsatzes
Hochrisiko Hochrisiko (Anhang III und Anhang I)
Systeme, die die Sicherheit oder die Grundrechte von Menschen betreffen.
KI im HR (CV-Screening, Bewertung), Kredit-Scoring und Versicherungen, Bildung, Gesundheit (Diagnose, Triage), Justiz und Grenzen, kritische Infrastrukturen.
Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation (Anhang IV), Nachvollziehbarkeit, menschliche Aufsicht und Robustheit. Registrierung in der EU-Datenbank für Anbieter.
- Wichtige Frist
- Anhang III: 2. August 2026 · Anhang I (regulierte Produkte): 2. August 2027
- Maximales Bußgeld
- Bis zu 15 Mio. € oder 3% des weltweiten Umsatzes
Transparenz Begrenztes Risiko
Systeme, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen: Entscheidend ist, dass der Nutzer es weiß.
Chatbots, virtuelle Assistenten, KI-generierte Inhalte, Deepfakes.
Auf die KI-Interaktion hinweisen, generierte Inhalte kennzeichnen (einschließlich Deepfakes) und einen Mechanismus für menschliches Eingreifen anbieten.
- Wichtige Frist
- Mit dem allgemeinen Regime der Verordnung: 2. August 2026
- Maximales Bußgeld
- Allgemeines Regime: bis zu 15 Mio. € oder 3%
Keine spezifischen Pflichten Minimales Risiko
Der Großteil der eingesetzten KI: keine klassenspezifischen Pflichten.
Spam-Filter, Empfehlungssysteme, interne Prozessoptimierung.
Keine klassenspezifischen. Die KI-Kompetenz (Art. 4) gilt übergreifend.
- Wichtige Frist
- Art. 4 in Kraft seit dem 2. Februar 2025
- Maximales Bußgeld
- Keine klassenspezifischen Sanktionen
Eigener Zweig GPAI-Modelle
Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (wie GPT, Claude oder Gemini): eigene Anbieterpflichten, parallel zu den Risikoklassen.
Groß skaliert trainierte Modelle für viele verschiedene Aufgaben. Wer sie per API integriert, ist Betreiber, nicht GPAI-Anbieter.
Technische Dokumentation (Model Cards), Transparenz und Einhaltung des Urheberrechts.
- Wichtige Frist
- Pflichten seit dem 2. August 2025 · Bußgelder anwendbar ab dem 2. August 2026
- Maximales Bußgeld
- Bis zu 15 Mio. € oder 3% des weltweiten Umsatzes