Ihr System fällt unter die verbotenen Praktiken der Verordnung
Eine der markierten Praktiken ist seit dem 2. Februar 2025 durch die EU-KI-Verordnung untersagt. Es geht nicht darum, sie zu dokumentieren oder eine Genehmigung einzuholen: Sie muss eingestellt oder das System so umgestaltet werden, dass es diesen Tatbestand verlässt.
Pflichten Ihrer Risikoklasse
- Die Praxis einstellen oder das System umgestalten: Das Verbot gilt seit dem 2. Februar 2025.
- Die übrigen KI-Systeme prüfen, um auszuschließen, dass ein weiteres unter einen verbotenen Tatbestand fällt.
- Die KI-Kompetenz Ihres Teams sicherstellen (Art. 4), ebenfalls seit dem 2. Februar 2025 in Kraft.
- Wichtige Frist
- In Kraft seit dem 2. Februar 2025
- Maximales Bußgeld
- Bis zu 35 Mio. € oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes (der höhere Betrag)